Mitteilungen für Haupt- und Ehrenamtliche
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Mehr Geld im sächsischen Kleinprojektefonds
13 Juli 2020
Mittel der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen für 2020 aufgestockt
DRESDEN - 2020 werden für den Kleinprojektefonds der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen 750.000 Euro an Haushaltmitteln des Freistaates zur Verfügung gestellt. 2019 betrug dieser Etat 300.000 Euro. Der Fonds fördert kleinere Kunst- und Kulturprojekte mit Fördersummen von 500 bis 5.000 Euro. Auch Kirchgemeinden und kirchliche Vereine können Förderungen beantragen.
Er richtet sich vorrangig an Initiativen in den ländlichen Regionen Sachsens und soll in der gegenwärtigen Situation vor allem dabei unterstützen, das kulturelle Leben vor Ort wieder anzukurbeln. Anträge können seit Anfang Juli fortlaufend bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Dafür wurde ein Antragsformular bereitgestellt. Bei dieser Gelegenheit gibt es Möglichkeit, sich über die Fördermöglichkeiten der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen zu informieren. Die Antragsfrist für Projektförderungen des Jahres 2021 ist der 1. September 2020.
2019 konnten auch über Kirchgemeinden und Vereine mehrere Projekte durch die Kulturstiftung in unterschiedlichen Sparten als auch bei den Kleinprojekten gefördert werden. Es handelt sich um besondere musikalische Angebote wie ein Kindermusical, ein Kirchweihkonzert zum Kirmesfest, Orgelfeste, Theaterprojekte oder Ausstellungen und Dokumentationen sowie Chor- und Bläser-Freizeiten und -Seminare.
Infos und Anträge unter www.kdfs.de/foerderung/programme/kleinprojektefonds/
Mehr Geld im sächsischen Kleinprojektefonds
13 Juli 2020
Mittel der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen für 2020 aufgestockt
DRESDEN - 2020 werden für den Kleinprojektefonds der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen 750.000 Euro an Haushaltmitteln des Freistaates zur Verfügung gestellt. 2019 betrug dieser Etat 300.000 Euro. Der Fonds fördert kleinere Kunst- und Kulturprojekte mit Fördersummen von 500 bis 5.000 Euro. Auch Kirchgemeinden und kirchliche Vereine können Förderungen beantragen.
Er richtet sich vorrangig an Initiativen in den ländlichen Regionen Sachsens und soll in der gegenwärtigen Situation vor allem dabei unterstützen, das kulturelle Leben vor Ort wieder anzukurbeln. Anträge können seit Anfang Juli fortlaufend bei der Kulturstiftung eingereicht werden. Dafür wurde ein Antragsformular bereitgestellt. Bei dieser Gelegenheit gibt es Möglichkeit, sich über die Fördermöglichkeiten der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen zu informieren. Die Antragsfrist für Projektförderungen des Jahres 2021 ist der 1. September 2020.
2019 konnten auch über Kirchgemeinden und Vereine mehrere Projekte durch die Kulturstiftung in unterschiedlichen Sparten als auch bei den Kleinprojekten gefördert werden. Es handelt sich um besondere musikalische Angebote wie ein Kindermusical, ein Kirchweihkonzert zum Kirmesfest, Orgelfeste, Theaterprojekte oder Ausstellungen und Dokumentationen sowie Chor- und Bläser-Freizeiten und -Seminare.
Infos und Anträge unter www.kdfs.de/foerderung/programme/kleinprojektefonds/