Kirche als Gesprächsraum gestalten
Im Blick auf unser zukünftiges Miteinander […] betrachten wir es als eine wichtige Aufgabe, weiter an einer von Respekt und Wertschätzung getragenen Debattenkultur zu arbeiten. Wir haben gelernt, dass der Wille zur Gemeinschaft auch mit Schmerzen und Mühen verbunden ist. Wichtig ist, dass wir einander trotz unterschiedlicher Positionen nicht verurteilen.
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Die Landessynode bittet Kirchgemeinden und kirchliche Einrichtungen, Diskussionen zu strittigen Themen anzubieten und so zu einem respektvollem Miteinander in der Gesellschaft beizutragen.
Kontroverse Debatten begleiten uns in Gesellschaft, Familie, Arbeitsumfeld und auch in den Kirchgemeinden seit einigen Jahren in besonders intensiver Weise. Wie können wir als Kirche hier den Menschen und dem Miteinander dienen? Wie können Gesprächsräume entstehen oder begleitet werden? Wo fördern wir so das Miteinander und den gegenseitigen Respekt, auch wenn wir unterschiedliche Meinungen vorfinden? Welche Kompetenzen können bei Mitarbeitenden und in den Gemeinden gestärkt werden und wer kann dabei unterstützen?
Anregungen, die in der Debatte um die Unterscheidung zwischen wertkonservativem Christsein und Rechtsradikalismus entstanden sind, bieten Impulse zur weiteren Beschäftigung in den verschiedenen Gremien der Kirchgemeinden.
Hier finden Sie die Grundlagentexte aus der Synodalen Debatte:
- Schlussbericht der Spurgruppe zur Unterscheidung zwischen wertkonservativem Christsein und Rechtsradikalismus vom 27. März 2021 (Digitale Tagung der 28. Landessynode)
- „Ertrage einer den andern (Kolosser 3,13a) - Kirche als Gesprächsraum gestalten“ Wort der 28. Landessynode 15.11.2021
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Wahl zur neuen 29. Landessynode
04 März 2026
Konstituierende Sitzung der Synode am 20. und 21. Juni 2026
DRESDEN – Am 8. März 2026 werden die Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Landessynode Sachsens in den 20 Wahlkreisen der Landeskirche neu gewählt.
Mit den Wahlen zur 29. Landessynode geht die sechsjährige Legislatur der 28. Landessynode zu Ende, die am 6./7. März 2026 letztmalig zu einer Sondertagung in der Dresdner Haus der Kirche (Dreikönigskirche) zusammenkommen wird.
Wahlberechtigt für die Wahl zur Landessynode sind alle Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen der Landeskirche sowie die Pfarrerinnen und Pfarrer und weitere Ordinierte. In den letzten Wochen fanden in allen Wahlkreisen Vorstellungsabende statt, auf denen sich die Kandidatinnen und Kandidaten öffentlich vorgestellt haben.
Pro Wahlbezirk sind ein Pfarrer oder eine Pfarrerin und zwei Gemeindeglieder zu wählen. In die Landessynode gewählt oder berufen werden können alle Kirchgemeindeglieder der Landeskirche, die nach den Ordnungen der Landeskirche zum Kirchenvorsteher bzw. zur Kirchenvorsteherin wählbar sind.
Aufgaben der Landessynode
Die Landessynode als Vertretung der jetzt 333 Kirchgemeinden und Kirchspiele ist das gesetzgebende Organ der Landeskirche. Sie besteht aus 80 Mitgliedern, von denen 60 Mitglieder gewählt und 20 Mitglieder berufen werden, und tagt in der Regel zweimal im Jahr im Frühjahr und Herbst für vier Tage in Dresden.
Die Landessynode trägt die Verantwortung für alle Angelegenheiten der Landeskirche und kann darüber beraten und beschließen. Ihr Aufgabenspektrum ist dabei ebenso vielfältig wie grundlegend:
Gesetzgebung und Finanzen: Die Synode fungiert als kirchlicher Gesetzgeber und entscheidet über den Haushalt der Landeskirche. Dazu gehört neben der Festlegung der Kirchensteuersätze auch die Kontrolle der Rechnungsprüfung.
Personalentscheidungen: Zu den zentralen Kompetenzen gehört die Wahl des Landesbischofs oder der Landesbischöfin sowie des Präsidenten oder der Präsidentin des Landeskirchenamtes. Zudem wählt die Synode die synodalen Mitglieder der Kirchenleitung und deren Stellvertretung sowie die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der EKD-Synode und VELKD-Generalsynode.
Kirchliches Leben und Ordnung: Neben Kirchengesetzen entscheidet die Landessynode auch über neue Gottesdienstordnungen, Agenden und Gesangbücher und legt die Ordnungen fest, die das kirchliche Leben an der Basis regeln.
Aufsicht und Struktur: Die Synode befasst sich mit den an sie gerichteten Eingaben und mit der Prüfung und Erledigung von Vorlagen und Beschlüssen. Auch territoriale Fragen, wie die Festlegung der landeskirchlichen Grenzen, fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.
Von der Wahl zur Konstituierung
Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist ab 21. März 2026 zu rechnen. Danach erfolgt die Berufung der 20 weiteren Mitglieder der Landessynode durch die Kirchenleitung. Die insgesamt 80 Mitglieder der 29. Landessynode kommen dann erstmals am 20./21. Juni zur konstituierenden Sitzung im Haus der Kirche in Dresden zusammen, wo sie zu Beginn ihrer ersten Tagung die Präsidentin oder den Präsidenten, das Präsidium sowie den Ältestenrat und die Ausschüsse sowie die Ausschussvorsitzenden wählen.
Die nächste ordentliche Tagung wird im Herbst vom 13. bis 16. November 2026 ebenfalls im Haus der Kirche / Dreikönigskirche stattfinden, wo u.a. das Haushaltgesetz für 2027 zur Beratung ansteht.
Informationen finden Sie in der Arbeitshilfe zur Wahl zur 29. Landessynode (PDF-Dokument).
Werke und Einrichtungen bieten Kurse und Unterstützung an
Dienst, Werke und Einrichtungen der Landeskirche bieten in ihren Programmen Workshops und Veranstaltungen an,
- die kontroverse Themen inhaltlich aufnehmen und Informationen wie Austausch anbieten und so eigene öffentliche Gesprächsräume entstehen lassen
- die Kompetenzen im Bereich Gesprächsführung, Moderation, Kommunikation stärken und einüben um Menschen in Ihrer Rolle vor Ort zu stärken
Weiter lassen sich Mitarbeitende der Werke und Einrichtungen als Expertinnen und Expertinnen zu verschiedenen Themen für Veranstaltungen vor Ort gern ansprechen.
Informationen dazu finden Sie in den Programmen u.a. folgender Einrichtungen (in Auswahl)
Evangelischen Erwachsenenbildung
https://www.eeb-sachsen.de/angebote.html
- thematischen Angebote
- Kurse z.B. zu Dilemma-Diskussion (Kursstart im Herbst 2022), TZI (Themenzentrierter Interaktion), Friedlicher Kommunikation, Gruppenleitertraining, Praxis respektvoller Kommunikation;
Ehrenamtsakademie Sachsen
www.ehrenamtsakademie-sachsen.de
- Abrufangebote, Webinare, Veranstaltungen verschiedener Anbieter mit dem Schwerpunkt Ehrenamt und Leitung, Gesellschaftliche Verantwortung
Evangelische Akademie Sachsen
https://ea-sachsen.de/veranstaltungen/
- Veranstaltungen online und in Präsenz zu aktuellen Zeitfragen
- Referenten, die Ihre Expertise auch bei Ihren Veranstaltungen einbringen können
TPI Moritzburg
https://tpi-moritzburg.de/
- Angebote und Materialien für den Bereich Schule und Bildung, Gemeindepädagogik,
Landesjugendpfarramt
www.evjusa.de
- u.a. Fachbereich politische Jugendbildung
- Angebote zur Stärkung von Kompetenzen im Bereich der Jugendarbeit (z.B. Juleica)
Ev. Männerarbeit
https://maennerarbeit-sachsen.de/
Ev. Frauenarbeit
https://www.frauenarbeit-sachsen.de/
Pastoralkolleg
https://pastoralkolleg-meissen.de/das-pastoralkolleg/
- bietet thematische und kompetenzorientierte Kollegs und organisiert und begleitet Tagungen mit der Zielgruppe Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Prädikantinnen und Prädikanten
AG Kirche für Demokratie gegen Rechtsextremismus Sachsen
https://www.kirche-fuer-demokratie.de/
Diakonie Sachsen
– hier https://www.diakonie-sachsen.de/projekte_demokratie_gewinnt_de.html
- Angebote für Mitarbeitenden der Diakonie z.B. auch in Fragen der Demokratiebildung
Beispiel für Formate
„Wenn wir nicht mehr respektvoll miteinander reden, geht viel verloren. …Wertschätzung und Kritik müssen sich da nicht im Wege stehe. Sondern wenn sie zusammenfinden werden Barrieren abgebaut“
(Pfr. Sebastian Kreß, KG Sebnitz-Hohenstein zu einer Reihe von Gesprächsabenden zu aktuellen Themen. Quelle SZ vom 28.6.2022)
In Kirchgemeinden und Kirchenbezirken wurden in den vergangenen Monaten unterschiedlichste Gesprächsformate, Bürgerdialoge etc. zu aktuellen kontroversen Themen angeboten, so z.B. in der Kirchgemeinde Sebnitz, im Kirchenbezirk Freiberg, Kirchgemeinde Dresden-Leuben, Kirchgemeinde Weinböhle, Kirchgemeinden in Zwönitz, Bautzen oder in Plauen. Erfahrungen lassen sich bei den Gemeinden und Mitarbeitenden dort anfragen.