Kirche als Gesprächsraum gestalten
Im Blick auf unser zukünftiges Miteinander […] betrachten wir es als eine wichtige Aufgabe, weiter an einer von Respekt und Wertschätzung getragenen Debattenkultur zu arbeiten. Wir haben gelernt, dass der Wille zur Gemeinschaft auch mit Schmerzen und Mühen verbunden ist. Wichtig ist, dass wir einander trotz unterschiedlicher Positionen nicht verurteilen.
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Die Landessynode bittet Kirchgemeinden und kirchliche Einrichtungen, Diskussionen zu strittigen Themen anzubieten und so zu einem respektvollem Miteinander in der Gesellschaft beizutragen.
Kontroverse Debatten begleiten uns in Gesellschaft, Familie, Arbeitsumfeld und auch in den Kirchgemeinden seit einigen Jahren in besonders intensiver Weise. Wie können wir als Kirche hier den Menschen und dem Miteinander dienen? Wie können Gesprächsräume entstehen oder begleitet werden? Wo fördern wir so das Miteinander und den gegenseitigen Respekt, auch wenn wir unterschiedliche Meinungen vorfinden? Welche Kompetenzen können bei Mitarbeitenden und in den Gemeinden gestärkt werden und wer kann dabei unterstützen?
Anregungen, die in der Debatte um die Unterscheidung zwischen wertkonservativem Christsein und Rechtsradikalismus entstanden sind, bieten Impulse zur weiteren Beschäftigung in den verschiedenen Gremien der Kirchgemeinden.
Hier finden Sie die Grundlagentexte aus der Synodalen Debatte:
- Schlussbericht der Spurgruppe zur Unterscheidung zwischen wertkonservativem Christsein und Rechtsradikalismus vom 27. März 2021 (Digitale Tagung der 28. Landessynode)
- „Ertrage einer den andern (Kolosser 3,13a) - Kirche als Gesprächsraum gestalten“ Wort der 28. Landessynode 15.11.2021
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Neue Richterinnen und Richter für Kirchengerichte
09 Okt. 2020
Ehrenamt mit Fachkompetenz und viel Berufs- und Lebenserfahrung
DRESDEN – Im ‚Haus der Kirche‘ (Dreikönigskirche) in Dresden wurden am 9. Oktober 2020 für eine neue sechsjährige Amtsperiode ehrenamtliche Richterinnen und Richter der kirchlichen Gerichte der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens verpflichtet.
Nach der Begrüßung durch Präsident Hans-Peter Vollbach verabschiedete Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsgerichts, der Disziplinarkammer und die Mitglieder der 1. Kammer der Schlichtungsstelle.
Er dankte den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Tätigkeit. Er erwähnte den Monatsspruch aus Jesaja 29, „Suchet der Stadt bestes…“, womit die Aufgabe für den Dienst beschrieben sei. Für Dr. Daniel sei das Recht eine Glaubenssache, die gelernt und gelebt werden müsse. Das Handeln und Tun sei eben an Werte gebunden und Grundlage für Entscheidungen. Aus dieser Erkenntnis heraus sei aus der christlichen Tradition heraus auch Umkehr und Sinneswandel möglich. „das Recht ist die Waffe des Armen“, zitierte er Gustav Heinemann, mit dessen Äußerung kurz nach dem Krieg, und verwies damit auch auf Fragen der Gerechtigkeit.
Nach der Verabschiedung nahm Landesbischof Tobias Bilz die Verpflichtung der neuen Mitglieder der kirchlichen Gerichte mit der Abnahme der Gelöbnisformel vor. Die rund 40 Mitglieder der Kirchlichen Gerichte wurden von der Kirchenleitung berufen deren Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2026.
Landesbischof Tobias Bilz würdigte die Arbeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter: „Die Richterinnen und Richter übernehmen einen sehr verantwortungsvollen ehrenamtlichen Dienst in unserer Landeskirche und bringen in diesen ihre Fachkompetenz und viel Berufs- und Lebenserfahrung ein. Wir sind sehr glücklich, dass wir auch für die neue Amtsperiode ausgezeichnete und engagierte Personen berufen konnten.“ Er zollte den Juristen Respekt und er betrachte die eigene Gerichtsbarkeit mit Stolz.
Zu den kirchlichen Gerichten der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zählen das Verwaltungsgericht, die Disziplinarkammer und die Schlichtungsstelle für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Landeskirche.
Die sächsische Landeskirche hat als Religionsgemeinschaft das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht, ihre eigenen Angelegenheiten durch kirchliche Gesetze zu ordnen. Das ist in Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137 WRV geregelt. Diese kirchlichen Gesetze müssen sich innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes in der Bundesrepublik Deutschland bewegen.
Teil dieses Selbstbestimmungsrechts ist es, als Landeskirche eine eigene kirchliche Gerichtsbarkeit aufzubauen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat die kirchliche Gerichtsbarkeit in verschiedene Rechtszweige gegliedert durch ein für alle evangelischen Gliedkirchen geltendes Kirchengerichtsgesetz.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes gibt es vier verschiedene Kirchengerichtszweige in der sächsischen Landeskirche:
• das kirchliche Verwaltungsgericht, das mit zwei rechtskundigen Mitgliedern und einem ordinierten Mitglied und den jeweiligen Stellvertretern besetzt ist und dessen Mitglieder zumeist auch im Hauptberuf Richterinnen und Richter oder Pfarrerinnen und Pfarrer sind.
• die Disziplinarkammer, die ebenfalls mit zwei rechtskundigen Mitgliedern und, je nach Maßgabe, wer Beschuldigter ist, mit einem ordinierten Mitglied oder einem Mitglied aus der jeweils betroffenen Laufbahngruppe des höheren oder gehobenen und mittleren Dienstes und ihren jeweiligen Stellvertretern besetzt sind.
• die Schlichtungsstelle für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens und innerhalb der Schlichtungsstelle zwei Kammern. Die Erste Kammer ist für Schlichtungsfälle aus dem Bereich der Landeskirche zuständig, die zweite Kammer für Schlichtungsfälle aus dem Bereich der Diakonie. Die Vorsitzenden beruft die Kirchenleitung, die anderen Mitglieder und ihre Stellvertreter paritätisch die Dienstgeberseite (Landeskirchenamt bzw. Diakonie) sowie auf Dienstnehmerseite der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen der Landeskirche bzw. der Diakonie Sachsen.
Mit der Übergabe der Urkunden an einzelne Gruppen mit den Mitgliedern des Verwaltungsgerichts, der Disziplinarkammer und der Kammern der Schlichtungsstelle endete der feierliche Akt zur Verpflichtung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Kirchengerichte für die zukünftige Amtsperiode.
Musikalisch wurde die Veranstaltung begleitet durch die Kirchenmusikerin Marina Hergt am Klavier und Alexander May auf der Klezmer-Klarinette.
Werke und Einrichtungen bieten Kurse und Unterstützung an
Dienst, Werke und Einrichtungen der Landeskirche bieten in ihren Programmen Workshops und Veranstaltungen an,
- die kontroverse Themen inhaltlich aufnehmen und Informationen wie Austausch anbieten und so eigene öffentliche Gesprächsräume entstehen lassen
- die Kompetenzen im Bereich Gesprächsführung, Moderation, Kommunikation stärken und einüben um Menschen in Ihrer Rolle vor Ort zu stärken
Weiter lassen sich Mitarbeitende der Werke und Einrichtungen als Expertinnen und Expertinnen zu verschiedenen Themen für Veranstaltungen vor Ort gern ansprechen.
Informationen dazu finden Sie in den Programmen u.a. folgender Einrichtungen (in Auswahl)
Evangelischen Erwachsenenbildung
https://www.eeb-sachsen.de/angebote.html
- thematischen Angebote
- Kurse z.B. zu Dilemma-Diskussion (Kursstart im Herbst 2022), TZI (Themenzentrierter Interaktion), Friedlicher Kommunikation, Gruppenleitertraining, Praxis respektvoller Kommunikation;
Ehrenamtsakademie Sachsen
www.ehrenamtsakademie-sachsen.de
- Abrufangebote, Webinare, Veranstaltungen verschiedener Anbieter mit dem Schwerpunkt Ehrenamt und Leitung, Gesellschaftliche Verantwortung
Evangelische Akademie Sachsen
https://ea-sachsen.de/veranstaltungen/
- Veranstaltungen online und in Präsenz zu aktuellen Zeitfragen
- Referenten, die Ihre Expertise auch bei Ihren Veranstaltungen einbringen können
TPI Moritzburg
https://tpi-moritzburg.de/
- Angebote und Materialien für den Bereich Schule und Bildung, Gemeindepädagogik,
Landesjugendpfarramt
www.evjusa.de
- u.a. Fachbereich politische Jugendbildung
- Angebote zur Stärkung von Kompetenzen im Bereich der Jugendarbeit (z.B. Juleica)
Ev. Männerarbeit
https://maennerarbeit-sachsen.de/
Ev. Frauenarbeit
https://www.frauenarbeit-sachsen.de/
Pastoralkolleg
https://pastoralkolleg-meissen.de/das-pastoralkolleg/
- bietet thematische und kompetenzorientierte Kollegs und organisiert und begleitet Tagungen mit der Zielgruppe Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Prädikantinnen und Prädikanten
AG Kirche für Demokratie gegen Rechtsextremismus Sachsen
https://www.kirche-fuer-demokratie.de/
Diakonie Sachsen
– hier https://www.diakonie-sachsen.de/projekte_demokratie_gewinnt_de.html
- Angebote für Mitarbeitenden der Diakonie z.B. auch in Fragen der Demokratiebildung
Beispiel für Formate
„Wenn wir nicht mehr respektvoll miteinander reden, geht viel verloren. …Wertschätzung und Kritik müssen sich da nicht im Wege stehe. Sondern wenn sie zusammenfinden werden Barrieren abgebaut“
(Pfr. Sebastian Kreß, KG Sebnitz-Hohenstein zu einer Reihe von Gesprächsabenden zu aktuellen Themen. Quelle SZ vom 28.6.2022)
In Kirchgemeinden und Kirchenbezirken wurden in den vergangenen Monaten unterschiedlichste Gesprächsformate, Bürgerdialoge etc. zu aktuellen kontroversen Themen angeboten, so z.B. in der Kirchgemeinde Sebnitz, im Kirchenbezirk Freiberg, Kirchgemeinde Dresden-Leuben, Kirchgemeinde Weinböhle, Kirchgemeinden in Zwönitz, Bautzen oder in Plauen. Erfahrungen lassen sich bei den Gemeinden und Mitarbeitenden dort anfragen.