Kirche als Gesprächsraum gestalten
Im Blick auf unser zukünftiges Miteinander […] betrachten wir es als eine wichtige Aufgabe, weiter an einer von Respekt und Wertschätzung getragenen Debattenkultur zu arbeiten. Wir haben gelernt, dass der Wille zur Gemeinschaft auch mit Schmerzen und Mühen verbunden ist. Wichtig ist, dass wir einander trotz unterschiedlicher Positionen nicht verurteilen.
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Die Landessynode bittet Kirchgemeinden und kirchliche Einrichtungen, Diskussionen zu strittigen Themen anzubieten und so zu einem respektvollem Miteinander in der Gesellschaft beizutragen.
Kontroverse Debatten begleiten uns in Gesellschaft, Familie, Arbeitsumfeld und auch in den Kirchgemeinden seit einigen Jahren in besonders intensiver Weise. Wie können wir als Kirche hier den Menschen und dem Miteinander dienen? Wie können Gesprächsräume entstehen oder begleitet werden? Wo fördern wir so das Miteinander und den gegenseitigen Respekt, auch wenn wir unterschiedliche Meinungen vorfinden? Welche Kompetenzen können bei Mitarbeitenden und in den Gemeinden gestärkt werden und wer kann dabei unterstützen?
Anregungen, die in der Debatte um die Unterscheidung zwischen wertkonservativem Christsein und Rechtsradikalismus entstanden sind, bieten Impulse zur weiteren Beschäftigung in den verschiedenen Gremien der Kirchgemeinden.
Hier finden Sie die Grundlagentexte aus der Synodalen Debatte:
- Schlussbericht der Spurgruppe zur Unterscheidung zwischen wertkonservativem Christsein und Rechtsradikalismus vom 27. März 2021 (Digitale Tagung der 28. Landessynode)
- „Ertrage einer den andern (Kolosser 3,13a) - Kirche als Gesprächsraum gestalten“ Wort der 28. Landessynode 15.11.2021
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Landessynode beendete Tagung
09 Juli 2021
Vom 9.-11. Juli kamen 80 Synodale zur gemeinsamen Beratung zusammen
DRESDEN – Mit Beschlüssen zu Kirchengesetzen endete am 11. Juli in Dresden die verschobene Frühjahrstagung der Landessynode im Haus der Kirche (Dreikönigskirche). Am Sonntagmorgen besuchten die Landessynodalen den Gemeindegottesdienst in der Dresdner Kreuzkirche, in dem die synodalen Mitglieder der Kirchenleitung Segen und Zuspruch für ihren Dienst im kirchlichen Leitungsgremium durch Oberlandeskirchenrat Dr. Thilo Daniel und dem Vizepräsidenten der Synode, Christoph Apitz, erhielten. Dr. Daniel predigte in diesem Gottesdienst, der musikalisch durch den Dresdner Kreuzchor begleitet wurde.
Nach dem Gottesdienst kehrten die Mitglieder der Landessynode in die Dreikönigskirche in der Dresdner Neustadt zurück. Nach dem Mittagessen stand mit der Aufnahme der Plenumssitzung im Haus der Kirche der mündlich vorgetragene Bericht des Diakonischen Werks durch den Vorstandsvorsitzenden, Oberkirchenrat Dietrich Bauer, auf dem Programm.
Nach ihm berichtete Oberlandeskirchenrat Thilo Daniel über die Arbeit des Lutherischen Weltbundes (LWB) und die gegenwärtigen Vorhaben sowie die Einbindung der Landeskirche in internationale Netzwerke und personelle Bezüge.
Bei der zweiten Lesung wurden die Kirchengesetze mit großer Mehrheit beschlossen. Es handelte sich dabei um das Kirchengesetz zur Änderung der Verfassung, des Kirchenbezirksgesetzes und der Kirchgemeindeordnung der EVLKS, um befristet bis 2024 auf allen Ebenen der Landeskirche digitale Gremiensitzungen zu ermöglichen.
Ein weiteres Kirchengesetz regelt die Übernahme einer überarbeiteten Fassung eines Gottesdienstbuches, das einerseits in der Tradition der Ausgabe von 1999 steht, andererseits neue Entwicklungen aufnimmt, hierbei insbesondere die Ordnung gottesdienstlicher Texte und Lieder aus dem Jahr 2017. Zudem sind Portraits der Sonntags- und Festtagsproprien bezogen auf das Kirchenjahr neu geschrieben worden.
Bei der Änderung des Disziplinargesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) durch das Kirchengesetz zur Änderung kirchenverfahrensrechtlicher Regelungen vom 9. November 2020 zum 1. Januar 2021 sind redaktionelle Anpassungen des Ausführungsgesetzes der Landeskirche mit entsprechenden Verweisen auf das EKD-Gesetz erforderlich.
Ein weiteres Kirchengesetz strebt eine Verfahrensvereinfachung in der Vereinbarung zwischen EKD-Gliedkirchen über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen an. Es greift den Wunsch von Gemeindegliedern auf, sich über landeskirchliche Grenzen hinweg umgemeinden zu lassen. Bisher war der Kirchenvorstand des Wohnsitzes zu hören, zukünftig reicht es, die Kirchengemeinde über den Antragseingang unverzüglich zu informieren.
Das vielbeachtete Kirchengesetz für einen wirksamen Schutz vor sexuellem Missbrauch als auch für Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener wurde ohne Gegenstimmen beschlossen. Die Landeskirche übernimmt damit die Richtlinie der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt als unmittelbar geltendes Recht. Aufgrund von Fällen sexualisierter Gewalt auch im Bereich evangelischer Kirchen in den zurückliegenden Jahren verpflichtet der kirchliche Auftrag alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen, so u.a. die Beweggründe für das Gesetz.
Tags zuvor am Sonnabend, 10. Juli, wurden die Vorlagen der Kirchengesetze in erster Lesung behandelt. Zudem lag ein "Wort zum Abendmahl" als Antrag des Theologischen Ausschusses dem Plenum vor und weist darauf hin, dass es durch die Pandemie länger keine oder nur selten eine Abendmahlpraxis geben konnte und dadurch einige Fragen aufgekommen seien zum Umgang mit dem Gemeinschaftskelch oder digitaler Formen von Abendmahlfeiern und Fragen von Beauftragung, Amt und Abendmahl. Nach intensiver Beratung wurde die Drucksache mehrheitlich angenommen.
Im Anschluss berichtete Theresa Lange als eine der insgesamt vier sächsischen VertreterInnen in der EKD-Synode und der VELKD-Generalsynode über die konstituierenden Tagungen der beiden Synoden sowie Henriette Greulich als junges berufenes Mitglied in die Gesamtsynode.
Trotz der stark gesunkenen Inzidenzzahlen berücksichtigte auch diese Zusammenkunft die Notwendigkeiten eines Hygieneschutzkonzepts. Das heißt, dass keine Gäste in Präsenz an der Tagung teilnehmen konnten. Die öffentlichen Sitzungen der Tagung wurden per Livestream übertragen.
Der erste Sitzungstag am Freitag war ganztägig der Arbeit in den Ausschüssen vorbehalten.
Werke und Einrichtungen bieten Kurse und Unterstützung an
Dienst, Werke und Einrichtungen der Landeskirche bieten in ihren Programmen Workshops und Veranstaltungen an,
- die kontroverse Themen inhaltlich aufnehmen und Informationen wie Austausch anbieten und so eigene öffentliche Gesprächsräume entstehen lassen
- die Kompetenzen im Bereich Gesprächsführung, Moderation, Kommunikation stärken und einüben um Menschen in Ihrer Rolle vor Ort zu stärken
Weiter lassen sich Mitarbeitende der Werke und Einrichtungen als Expertinnen und Expertinnen zu verschiedenen Themen für Veranstaltungen vor Ort gern ansprechen.
Informationen dazu finden Sie in den Programmen u.a. folgender Einrichtungen (in Auswahl)
Evangelischen Erwachsenenbildung
https://www.eeb-sachsen.de/angebote.html
- thematischen Angebote
- Kurse z.B. zu Dilemma-Diskussion (Kursstart im Herbst 2022), TZI (Themenzentrierter Interaktion), Friedlicher Kommunikation, Gruppenleitertraining, Praxis respektvoller Kommunikation;
Ehrenamtsakademie Sachsen
www.ehrenamtsakademie-sachsen.de
- Abrufangebote, Webinare, Veranstaltungen verschiedener Anbieter mit dem Schwerpunkt Ehrenamt und Leitung, Gesellschaftliche Verantwortung
Evangelische Akademie Sachsen
https://ea-sachsen.de/veranstaltungen/
- Veranstaltungen online und in Präsenz zu aktuellen Zeitfragen
- Referenten, die Ihre Expertise auch bei Ihren Veranstaltungen einbringen können
TPI Moritzburg
https://tpi-moritzburg.de/
- Angebote und Materialien für den Bereich Schule und Bildung, Gemeindepädagogik,
Landesjugendpfarramt
www.evjusa.de
- u.a. Fachbereich politische Jugendbildung
- Angebote zur Stärkung von Kompetenzen im Bereich der Jugendarbeit (z.B. Juleica)
Ev. Männerarbeit
https://maennerarbeit-sachsen.de/
Ev. Frauenarbeit
https://www.frauenarbeit-sachsen.de/
Pastoralkolleg
https://pastoralkolleg-meissen.de/das-pastoralkolleg/
- bietet thematische und kompetenzorientierte Kollegs und organisiert und begleitet Tagungen mit der Zielgruppe Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Prädikantinnen und Prädikanten
AG Kirche für Demokratie gegen Rechtsextremismus Sachsen
https://www.kirche-fuer-demokratie.de/
Diakonie Sachsen
– hier https://www.diakonie-sachsen.de/projekte_demokratie_gewinnt_de.html
- Angebote für Mitarbeitenden der Diakonie z.B. auch in Fragen der Demokratiebildung
Beispiel für Formate
„Wenn wir nicht mehr respektvoll miteinander reden, geht viel verloren. …Wertschätzung und Kritik müssen sich da nicht im Wege stehe. Sondern wenn sie zusammenfinden werden Barrieren abgebaut“
(Pfr. Sebastian Kreß, KG Sebnitz-Hohenstein zu einer Reihe von Gesprächsabenden zu aktuellen Themen. Quelle SZ vom 28.6.2022)
In Kirchgemeinden und Kirchenbezirken wurden in den vergangenen Monaten unterschiedlichste Gesprächsformate, Bürgerdialoge etc. zu aktuellen kontroversen Themen angeboten, so z.B. in der Kirchgemeinde Sebnitz, im Kirchenbezirk Freiberg, Kirchgemeinde Dresden-Leuben, Kirchgemeinde Weinböhle, Kirchgemeinden in Zwönitz, Bautzen oder in Plauen. Erfahrungen lassen sich bei den Gemeinden und Mitarbeitenden dort anfragen.