Themen und Debatten

Kirche als Gesprächsraum gestalten

Im Blick auf unser zukünftiges Miteinander […] betrachten wir es als eine wichtige Aufgabe, weiter an einer von Respekt und Wertschätzung getragenen Debattenkultur zu arbeiten. Wir haben gelernt, dass der Wille zur Gemeinschaft auch mit Schmerzen und Mühen verbunden ist. Wichtig ist, dass wir einander trotz unterschiedlicher Positionen nicht verurteilen.

(aus 27. Landessynode Drucksache 42, Punkt 5 – aus der Debatte zum Gesprächsprozess zum Schriftverständnis)

Bereich

Die Landessynode bittet Kirchgemeinden und kirchliche Einrichtungen, Diskussionen zu strittigen Themen anzubieten und so zu einem respektvollem Miteinander in der Gesellschaft beizutragen. 

Kontroverse Debatten begleiten uns in Gesellschaft, Familie, Arbeitsumfeld und auch in den Kirchgemeinden seit einigen Jahren in besonders intensiver Weise. Wie können wir als Kirche hier den Menschen und dem Miteinander dienen? Wie können Gesprächsräume entstehen oder begleitet werden? Wo fördern wir so das Miteinander und den gegenseitigen Respekt, auch wenn wir unterschiedliche Meinungen vorfinden? Welche Kompetenzen können bei Mitarbeitenden und in den Gemeinden gestärkt werden und wer kann dabei unterstützen? 

Anregungen, die in der Debatte um die Unterscheidung zwischen wertkonservativem Christsein und Rechtsradikalismus entstanden sind, bieten Impulse zur weiteren Beschäftigung in den verschiedenen Gremien der Kirchgemeinden.

Hier finden Sie die Grundlagentexte aus der Synodalen Debatte: 

Bereich

  

Landessynode beendet Herbsttagung


18 Nov. 2024

DRESDEN - Am 18. November 2024 ging die Herbsttagung der 28. Landessynode der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens zu Ende. Die Landessynode beschloss den Haushalt 2025, zwei weitere Kirchengesetze sowie eine Änderung des Landes-kirchensteuerbeschlusses. Darüber hinaus standen der Bericht des Landesbischofs, der Tätigkeitsbericht des Landeskirchenamtes, die Vorstellung des Klimaschutzkonzeptes sowie weitere Anträge aus den synodalen Ausschüssen auf der Tagesordnung.

Bericht des Landesbischofs

In seinem Bericht zu „Möglichkeiten, die uns gegeben sind“ ging Landesbischof Tobias Bilz anhand eines Bibelzitates aus der Offenbarung des Johannes auf Aspekte und Wesensmerkmale einer Kirche ein, die für ihn aktuell hohe Bedeutung haben. So sei es aus der eigenen Erfahrung des Gesehenwerdens durch Gott wichtig, dass stärker als bisher die Einzelnen mit ihrem Engagement in Kirche und Gesellschaft gesehen und anerkannt würden. Wenn die Kirche gleichzeitig als ein offener Raum und ein Schutzraum gestaltet werde, könne sie zu einem Rückzugsort für Entmutigte werden, so der Landesbischof. „Zugleich gewinnt eine kleiner werdende Kirche neue Bedeutsamkeit, wenn sie sie sich nicht auf sich selbst zurückzieht, sondern Sinnfragen thematisiert und für Menschen da ist, die nicht gesehen werden“, macht er deutlich. Es sei wichtig, dass sich in der Kirche unterschiedliche Menschen und Milieus begegneten und es brauche Begegnungsgelegenheiten zu denen, die eigentlich Begegnung vermeiden wollen. Er setzte sich in seinem Bericht dafür ein, dass die Weitergabe des Glaubens an die nächste Generation und die großartige Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Evangelischen Kindertagesstätten und Schulen weiter Priorität in der Landeskirche haben. Ebensolches gelte für die Prävention sexualisierter Gewalt und den Klimaschutz. Beides dürfte nicht nur als notwendige Pflichtaufgabe, sondern als Auftrag Gottes verstanden werden. Im Blick auf die Struktur der Kirche zeichnete er das Bild eines dreidimensionalen Raumes, in dem praktikable Strukturen, relevante Inhalte und personale Aspekte zusammenwirken.         

Haushalt 2025 verabschiedet

Nach intensiver Debatte wurde der Haushalt für das Jahr 2025 mit einem Gesamtvolumen von 248 Millionen Euro verabschiedet. Das Haushaltvolumen ist damit um sechs Millionen Euro geringer als das des Haushalts des aktuellen Jahres. Geplant werden darin 130 Millionen Euro Kirchensteuereinnahmen. 48,6 Millionen Euro an Einnahmen kommen aus dem Finanzausgleich zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und 29,1 Millionen Euro aus den Staatsleistungen.

Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses und weiterer Kirchengesetze

Neben dem Haushaltgesetz beschloss die Landessynode noch zwei weitere Kirchengesetze und eine Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses.

Mit dem Beschluss zur Änderung des Landeskirchensteuerbeschlusses der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens wurde die Tabelle für das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe angepasst. Durch die Anhebung aller Stufen der Bemessungsbasis um jeweils 10.000 € ab 1.1.2025 werden künftig die vom besonderen Kirchgeld betroffenen Steuerpflichtigen entlastet. Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe kommt immer dann zur Anwendung, wenn der der Kirche angehörende Ehepartner der Partner mit gar keinem oder einem weit geringeren Einkommen ist und die Ehepartner sich steuerlich gemeinsam veranlagen lassen. 

Die Landessynode verabschiedete weiter das Kirchengesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (DRÄG 2024).  Mit ihm werden verschiedene Änderungen im Dienst- und Versorgungsrecht umgesetzt, die u.a. durch die gemeinsame Pfarrausbildung mit der Ev.-Luth. Kirche in Bayern veranlasst wurden. Darunter zählt beispielsweise die Verkürzung des Vikariates auf zwei Jahre (bisher 2,5 Jahre) und die Ermöglichung eines Vikariates in Teilzeit aus familiären Gründen. Weiter werden in dem Artikelgesetz auch Regelungen zum Teildienst während der Elternzeit sowie zur Erleichterung des Personalwechsels zwischen staatlichem und kirchlichem Dienst getroffen.

Mit der Zustimmung zum Kirchengesetz zur Änderung der Kirchgemeindeordnung gibt die Landessynode größeren Kirchgemeinden, Kirchspielen und Kirchgemeindebünden die Möglichkeit, durch die veränderte Zeichnungsbefugnis (Delegierung von Vollmachten) flexibler auf die im Alltag notwendigen Zeichnungserfordernisse einzugehen und rechtsverbindliche Erklärungen auch in elektronischer Form abzugeben. Im Kirchenbezirksgesetz soll geregelt werden, dass Einladungen zu Gremiensitzungen auch in elektronischer Form erfolgen können und auch hier die Erteilung von Vollmachten zur Rechtsvertretung erfolgen kann. 

Das der Landessynode zur Beratung vorliegende Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenverfassung verfehlte in der Schlussabstimmung knapp die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit. In der Landessynode war die vorgeschlagene Einfügung des Satzes „Die Landeskirche tritt für ein von Gleichberechtigung und gleichberechtigter Teilhabe bestimmtes Miteinander ein.“ zuvor intensiv und kontrovers beraten worden.

Vorstellung des Klimaschutzkonzeptes

Nachdem die Landessynode 2018 ein Klimaschutzkonzept beauftragt hatte, wurde das fertige Konzept auf der Herbsttagung vorgestellt. Mit der Annahme eines Wortes der Landessynode zum Klimaschutzkonzept dankte die Landessynode dem Landeskirchenamt für die Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes. Sie formulierte weiter: „Wir begrüßen und unterstützen es als Instrument für den verantwortungsvollen Umgang mit der uns von Gott anvertrauten Schöpfung. Damit sehen wir uns in der Gemeinschaft mit den Kirchen weltweit in ihrem Bemühen um Schöpfungsbewahrung und Gerechtigkeit. Das Konzept ist eine Grundlage für effizientes Wirtschaften und hilft uns, klug mit unseren knapper werdenden Ressourcen umzugehen.“ Die Landessynode ermutigte alle Kirchgemeinden, Werke und Einrichtungen, das Konzept umzusetzen.

Klimaschutzkonzept (PDF)

Weitere Beschlüsse

Auf Antrag des Gemeindeaufbau- und Missionsausschusses stimmte die Landessynode der befristeten Errichtung einer Stelle "Nachwuchsgewinnung für kirchliche Berufe" im gehobenen Dienst beim Landeskirchenamt zu. Mit der Stelle sollen die vielfältigen Aktivitäten zur Nachwuchsgewinnung gebündelt, koordiniert, unterstützt und begleitet sowie neue Formen und Möglichkeiten zur Gewinnung von Nachwuchs erschlossen werden.

In einem weiteren Beschluss bat die Landessynode das Landeskirchenamt, die Nutzung der digitalen Stellenbörse der Diakonie Deutschland und der EKD vorzubereiten.

Weitere Beschlüsse beinhalteten Prüfaufträge an das Landeskirchenamt u.a. im Blick auf die Einführung einer bargeldlosen digitalen Kollekte. Die Kirchenleitung wurde gebeten, sich mit verschiedenen Einzelfragen im Hinblick auf die Erweiterung der Zugänge zum Verkündigungsdienst zu beschäftigen.

Berichterstattung der Herbsttagung im Überblick:

Landessynode zur Herbsttagung 2024

Werke und Einrichtungen bieten Kurse und Unterstützung an

Dienst, Werke und Einrichtungen der Landeskirche bieten in ihren Programmen Workshops und Veranstaltungen an,

  • die kontroverse Themen inhaltlich aufnehmen und Informationen wie Austausch anbieten und so eigene öffentliche Gesprächsräume entstehen lassen
  • die Kompetenzen im Bereich Gesprächsführung, Moderation, Kommunikation stärken und einüben um Menschen in Ihrer Rolle vor Ort zu stärken

Weiter lassen sich Mitarbeitende der Werke und Einrichtungen als Expertinnen und Expertinnen zu verschiedenen Themen für Veranstaltungen vor Ort gern ansprechen.

 

 

 

Informationen dazu finden Sie in den Programmen u.a. folgender Einrichtungen (in Auswahl)

 

Evangelischen Erwachsenenbildung               
https://www.eeb-sachsen.de/angebote.html

  • thematischen Angebote
  • Kurse z.B. zu Dilemma-Diskussion (Kursstart im Herbst 2022), TZI (Themenzentrierter Interaktion), Friedlicher Kommunikation, Gruppenleitertraining, Praxis respektvoller Kommunikation; 

Ehrenamtsakademie Sachsen           
www.ehrenamtsakademie-sachsen.de

  • Abrufangebote, Webinare, Veranstaltungen verschiedener Anbieter mit dem Schwerpunkt Ehrenamt und Leitung, Gesellschaftliche Verantwortung

Evangelische Akademie Sachsen               
https://ea-sachsen.de/veranstaltungen/

  • Veranstaltungen online und in Präsenz zu aktuellen Zeitfragen
  • Referenten, die Ihre Expertise auch bei Ihren Veranstaltungen einbringen können

TPI Moritzburg               
https://tpi-moritzburg.de/

  • Angebote und Materialien für den Bereich Schule und Bildung, Gemeindepädagogik,

 

 

Landesjugendpfarramt    
www.evjusa.de

  • u.a. Fachbereich politische Jugendbildung
  • Angebote zur Stärkung von Kompetenzen im Bereich der Jugendarbeit (z.B. Juleica)

Ev. Männerarbeit
https://maennerarbeit-sachsen.de/

Ev. Frauenarbeit              
https://www.frauenarbeit-sachsen.de/

Pastoralkolleg  
https://pastoralkolleg-meissen.de/das-pastoralkolleg/

  • bietet thematische und kompetenzorientierte Kollegs und organisiert und begleitet Tagungen mit der Zielgruppe Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Prädikantinnen und Prädikanten

AG Kirche für Demokratie gegen Rechtsextremismus Sachsen
https://www.kirche-fuer-demokratie.de/

Diakonie Sachsen
– hier https://www.diakonie-sachsen.de/projekte_demokratie_gewinnt_de.html

  • Angebote für Mitarbeitenden der Diakonie z.B. auch in Fragen der Demokratiebildung

Beispiel für Formate

„Wenn wir nicht mehr respektvoll miteinander reden, geht viel verloren. …Wertschätzung und Kritik müssen sich da nicht im Wege stehe. Sondern wenn sie zusammenfinden werden Barrieren abgebaut“
(Pfr. Sebastian Kreß, KG Sebnitz-Hohenstein zu einer Reihe von Gesprächsabenden zu aktuellen Themen. Quelle SZ vom 28.6.2022)

In Kirchgemeinden und Kirchenbezirken wurden in den vergangenen Monaten unterschiedlichste Gesprächsformate, Bürgerdialoge etc. zu aktuellen kontroversen Themen angeboten, so z.B. in der Kirchgemeinde Sebnitz, im Kirchenbezirk Freiberg, Kirchgemeinde Dresden-Leuben, Kirchgemeinde Weinböhle, Kirchgemeinden in Zwönitz, Bautzen oder in Plauen. Erfahrungen lassen sich bei den Gemeinden und Mitarbeitenden dort anfragen.

Teilen Sie diese Seite