Kirche als Gesprächsraum gestalten
Im Blick auf unser zukünftiges Miteinander […] betrachten wir es als eine wichtige Aufgabe, weiter an einer von Respekt und Wertschätzung getragenen Debattenkultur zu arbeiten. Wir haben gelernt, dass der Wille zur Gemeinschaft auch mit Schmerzen und Mühen verbunden ist. Wichtig ist, dass wir einander trotz unterschiedlicher Positionen nicht verurteilen.
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Die Landessynode bittet Kirchgemeinden und kirchliche Einrichtungen, Diskussionen zu strittigen Themen anzubieten und so zu einem respektvollem Miteinander in der Gesellschaft beizutragen.
Kontroverse Debatten begleiten uns in Gesellschaft, Familie, Arbeitsumfeld und auch in den Kirchgemeinden seit einigen Jahren in besonders intensiver Weise. Wie können wir als Kirche hier den Menschen und dem Miteinander dienen? Wie können Gesprächsräume entstehen oder begleitet werden? Wo fördern wir so das Miteinander und den gegenseitigen Respekt, auch wenn wir unterschiedliche Meinungen vorfinden? Welche Kompetenzen können bei Mitarbeitenden und in den Gemeinden gestärkt werden und wer kann dabei unterstützen?
Anregungen, die in der Debatte um die Unterscheidung zwischen wertkonservativem Christsein und Rechtsradikalismus entstanden sind, bieten Impulse zur weiteren Beschäftigung in den verschiedenen Gremien der Kirchgemeinden.
Hier finden Sie die Grundlagentexte aus der Synodalen Debatte:
- Schlussbericht der Spurgruppe zur Unterscheidung zwischen wertkonservativem Christsein und Rechtsradikalismus vom 27. März 2021 (Digitale Tagung der 28. Landessynode)
- „Ertrage einer den andern (Kolosser 3,13a) - Kirche als Gesprächsraum gestalten“ Wort der 28. Landessynode 15.11.2021
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Als Kirche jetzt für Menschen da sein
04 Nov. 2020
DRESDEN - Mit den neuen Corona-Maßnahmen ergibt sich für sehr viele Menschen in Sachsen eine neue – für viele auch schwierige – Situation. Nicht wenige Menschen sind beruflich von den Einschränkungen betroffen, alle zusammen sind wir in unserem Freizeitverhalten und den Möglichkeiten der Begegnung mit anderen eingeschränkt.
Das Landeskirchenamt hat sich in dieser Situation mit einer Bitte an die Kirchgemeinden gewandt: „Für uns als Kirche gilt es in den nächsten Wochen sehr genau hinzuschauen, wo es Menschen schlecht geht, wo sie Trost und Unterstützung brauchen, was wir für eine positive Grundstimmung in unseren Orten tun können oder einfach nur, wie wir Menschen für einen Moment etwas Gutes tun und für die nächste Zeit Zuversicht schenken können. Unser Glaube gibt uns Gottvertrauen und das können und sollten wir mit vollen Händen weitergeben. Seien Sie also kreativ im erneuten Überlegen, wie Kirche anders als sonst auf Menschen zugehen kann.“
Es hat deutlich gemacht, dass das Gebot der Kontaktbeschränkung auch für die Kirchen gilt. Gottesdienste dürfen gefeiert werden, jedoch müssen überall die nötigen Mindestabstände von 1,50 Metern eingehalten werden. In allen Gottesdiensten muss durchgängig ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und auch die Erfassung der Kontaktdaten von Gottesdienstbesuchern ist verpflichtend. Daneben gilt es, die Hygieneregeln einzuhalten und alle Kirchen regelmäßig zu lüften. Auch die Kirchenmusik muss in den nächsten Wochen durchgängig mit einer Maske erfolgen und ist daher nur stark eingeschränkt möglich. Konzerte sind nicht mehr erlaubt.
Auch für viele andere Angebote von Kirchgemeinden gilt, dass sie nicht wie bisher stattfinden können, sondern wenn möglich beispielsweise digital erfolgen sollten.
Konzentration auf das Wesentliche
Das Landeskirchenamt bittet die Kirchgemeinden darüber zu beraten, was vor Ort in den nächsten Wochen wichtig und wesentlich ist und wo die Kirchgemeinden gebraucht werden. Ein Besuch beim Bürgermeister oder anderen Verantwortungsträgern mit der Frage, was diese sich von der Kirchgemeinde wünschen, oder ein Besuch bei einer von der Schließung betroffenen Einrichtung (Gaststätte, Hotel,…) könne jetzt vielleicht eine wichtigere Aufgabe sein. Es solle auch überlegt werden, wie in der dunklen, kalten Jahreszeit ältere, einsame oder kranke Menschen erreicht werden können. „Es geht also wieder einmal darum, neu zu fragen, welche Aufgabe wir als Kirche derzeit haben – diese Frage ist gut und wichtig. Sie kann dazu führen, dass manche Dinge gelassen werden, dafür aber andere hinzukommen.“
Angesichts der Lage stärkt das Landeskirchenamt den kirchlichen Mitarbeitenden den Rücken:
„Seelsorge und Verkündigung haben nicht nur für uns Christen, sondern gesamtgesellschaftlich angesichts von Angst, Sorge, Krankheit und fehlender Nähe eine große Bedeutung. In der Nähe der Menschen zu sein und gleichzeitig sie und sich selbst dabei ausreichend zu schützen – dies stellt aktuell die große Herausforderung dar.
Stärken Sie sich untereinander und geben Sie dem Glauben Raum, so dass er seine Kraft, Zuversicht und Hoffnung in den Herzen der Menschen entfalten kann."
Diese Regelungen gelten für die kirchliche Arbeit
Folgende Maßnahmen sind in allen Gottesdiensten und Veranstaltungen umzusetzen:
- Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in allen Gottesdiensten und Veranstaltungen
- durchgängiges Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (ausgenommen hiervon sind nur die liturgisch Handelnden bzw. Sprechenden, gemeint sind damit Einzelpersonen; auf die Mindestabstände zu anderen Menschen ist dabei zu achten)
- personenbezogene Kontaktdatenerfassung und deren (vor dem Zugriff Dritter geschützte) Aufbewahrung für einen Monat (sofern Sie nicht die Teilnehmendenkarte der EVLKS nutzen, achten Sie bitte darauf, dass die Kontaktnachverfolgung folgende Angaben beinhalten muss: Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Postleitzahl).
- Vorliegen und Umsetzung eines schriftlichen Hygienekonzeptes mit darin ermittelten maximalen Belegungszahlen unter Einhaltung der 1,5 m Abstand und Benennung eines Ansprechpartners für die Einhaltung des Hygienekonzeptes für jeden Gottesdienst und jede Veranstaltung
- allgemeine Hygiene-Maßnahmen und regelmäßiges Lüften von Räumen
Gottesdienste (z.B. auch Jugend-, Familien-, Kindergottesdienste) dürfen und sollen unter der Beachtung der oben genannten Regeln stattfinden.
Das Abendmahl sub una (nur Hostie) kann dort gefeiert werden, wo es seelsorglich erforderlich ist.
Kirchliche und weltliche Trauerfeiern finden unter Beachtung der oben genannten Regeln statt. Bei kirchlichen Trauerfeiern – sowohl auf kirchlichen als auch auf weltlichen Friedhöfen – ist die Kirche Veranstalter und hat für die Umsetzung des Hygienekonzeptes zu sorgen. Bei weltlichen Trauerfeiern auf kirchlichen Friedhöfen hat der jeweilige Veranstalter (Angehörige, Bestatter) für die Umsetzung des kirchlichen Hygienekonzeptes zu sorgen.
Kirchen sollen – wo möglich – regelmäßig für Besucher/-innen geöffnet sein.
Christenlehre und Konfirmandenunterricht können unter Beachtung der oben genannten Regeln und in verantwortlichen Formaten stattfinden. Bei allen Angeboten muss im Einzelfall geprüft werden, ob und wie diese durchgeführt werden können. Zur Jugendarbeit verweisen wir auf die Hinweise des Landesjugendpfarramts.
Sitzungen kirchlicher Gremien (z.B. Kirchenvorstand, Kirchenbezirksvorstand, Dienstbesprechungen etc.) sind Leitungstätigkeit bzw. Arbeitssitzungen und sollen daher stattfinden. Sollte es allen Beteiligten möglich sein, können Beratungen darüber hinaus auch per Videokonferenz erfolgen.
Sonstige Zusammenkünfte in kirchlichen Räumen, die der Religionsausübung dienen (z.B. Gruppen und Kreise) können grundsätzlich unter Beachtung der Hinweise vom 27. Oktober 2020 stattfinden. Sie sind hinsichtlich Notwendigkeit und Verantwortbarkeit durch die kirchlichen Verantwortlichen vor Ort daraufhin zu prüfen, ob sie ggf. in anderen Formaten und Formen (Treffen von einzelnen Mitgliedern, digital, etc.) organisiert werden können und wie Mitglieder ggf. auf andere Weise dazu beitragen können, dass Kirche in den nächsten Wochen für Menschen da ist.
Seelsorge-Besuche in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sind möglich und sollen entsprechend der örtlichen Besucher- und Hygienekonzepte durchgeführt werden.
Mitarbeitende mit einschlägigen Krankheitssymptomen gehen bitte direkt zum Arzt und zeigen dies unverzüglich dem Arbeitgeber an. Die Arbeitsaufnahme erfolgt wieder, wenn ein negativer Test vorliegt.
Unmittelbare Kontaktpersonen von Verdachtspersonen und bereits positiv getesteten Menschen (z.B. Haushaltsangehörige, Kollegen im selben Büro) zeigen dies dem Arbeitgeber an und begeben sich in Quarantäne bis ein negativer Test bei der Verdachtsperson bzw. bei Ihnen selbst vorliegt (bezahlte Freistellung für max. 3 Tage).
Weitere Informationen hier
Werke und Einrichtungen bieten Kurse und Unterstützung an
Dienst, Werke und Einrichtungen der Landeskirche bieten in ihren Programmen Workshops und Veranstaltungen an,
- die kontroverse Themen inhaltlich aufnehmen und Informationen wie Austausch anbieten und so eigene öffentliche Gesprächsräume entstehen lassen
- die Kompetenzen im Bereich Gesprächsführung, Moderation, Kommunikation stärken und einüben um Menschen in Ihrer Rolle vor Ort zu stärken
Weiter lassen sich Mitarbeitende der Werke und Einrichtungen als Expertinnen und Expertinnen zu verschiedenen Themen für Veranstaltungen vor Ort gern ansprechen.
Informationen dazu finden Sie in den Programmen u.a. folgender Einrichtungen (in Auswahl)
Evangelischen Erwachsenenbildung
https://www.eeb-sachsen.de/angebote.html
- thematischen Angebote
- Kurse z.B. zu Dilemma-Diskussion (Kursstart im Herbst 2022), TZI (Themenzentrierter Interaktion), Friedlicher Kommunikation, Gruppenleitertraining, Praxis respektvoller Kommunikation;
Ehrenamtsakademie Sachsen
www.ehrenamtsakademie-sachsen.de
- Abrufangebote, Webinare, Veranstaltungen verschiedener Anbieter mit dem Schwerpunkt Ehrenamt und Leitung, Gesellschaftliche Verantwortung
Evangelische Akademie Sachsen
https://ea-sachsen.de/veranstaltungen/
- Veranstaltungen online und in Präsenz zu aktuellen Zeitfragen
- Referenten, die Ihre Expertise auch bei Ihren Veranstaltungen einbringen können
TPI Moritzburg
https://tpi-moritzburg.de/
- Angebote und Materialien für den Bereich Schule und Bildung, Gemeindepädagogik,
Landesjugendpfarramt
www.evjusa.de
- u.a. Fachbereich politische Jugendbildung
- Angebote zur Stärkung von Kompetenzen im Bereich der Jugendarbeit (z.B. Juleica)
Ev. Männerarbeit
https://maennerarbeit-sachsen.de/
Ev. Frauenarbeit
https://www.frauenarbeit-sachsen.de/
Pastoralkolleg
https://pastoralkolleg-meissen.de/das-pastoralkolleg/
- bietet thematische und kompetenzorientierte Kollegs und organisiert und begleitet Tagungen mit der Zielgruppe Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Prädikantinnen und Prädikanten
AG Kirche für Demokratie gegen Rechtsextremismus Sachsen
https://www.kirche-fuer-demokratie.de/
Diakonie Sachsen
– hier https://www.diakonie-sachsen.de/projekte_demokratie_gewinnt_de.html
- Angebote für Mitarbeitenden der Diakonie z.B. auch in Fragen der Demokratiebildung
Beispiel für Formate
„Wenn wir nicht mehr respektvoll miteinander reden, geht viel verloren. …Wertschätzung und Kritik müssen sich da nicht im Wege stehe. Sondern wenn sie zusammenfinden werden Barrieren abgebaut“
(Pfr. Sebastian Kreß, KG Sebnitz-Hohenstein zu einer Reihe von Gesprächsabenden zu aktuellen Themen. Quelle SZ vom 28.6.2022)
In Kirchgemeinden und Kirchenbezirken wurden in den vergangenen Monaten unterschiedlichste Gesprächsformate, Bürgerdialoge etc. zu aktuellen kontroversen Themen angeboten, so z.B. in der Kirchgemeinde Sebnitz, im Kirchenbezirk Freiberg, Kirchgemeinde Dresden-Leuben, Kirchgemeinde Weinböhle, Kirchgemeinden in Zwönitz, Bautzen oder in Plauen. Erfahrungen lassen sich bei den Gemeinden und Mitarbeitenden dort anfragen.